Am 24. November fand der diesjährige Jahresabschluss des SoVD Bad Essen im DRK Sozialzentrum Wittlage statt.
Nach einer kurzen Begrüßung durch den Vorsitzenden Ulrich Preuß hörten die 64 teilnehmenden Mitglieder einen Vortrag zum Thema „Pflegeberatung als Chance – oder an der Liane durch den Pflegedschungel“. Die Vortragende war Petra Herder vom Fachdienst Soziales, Senioren und Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück.
Petra Herder ist seit 14 Jahren als Pflegeberaterin tätig und hat zuvor als Krankenschwester in vielen unterschiedlichen Bereichen gearbeitet.
In ihrem Vortrag ging sie auf verschiedene Aspekte von Pflegebedürftigkeit und Unterstützungsangebote für Betroffene ein. Grundsätzlich habe jeder ein Recht auf Beratung. Diese könne durch die Pflegekassen, Pflegedienste, neutrale Pflegestützpunkte und selbständige Pflegeberater erfolgen.
Es bestehe dabei auch die Möglichkeit einer Beratung zu Hause. Dies gelte vor allem für eine Beratung durch die Pflegedienste, Pflegestützpunkte und die selbständigen Pflegeberater. Speziell für pflegebedürftige Kinder und deren Angehörigen gebe es seit einiger Zeit den Verein „Wunderbunt e.V.“ in Osnabrück, der neben Beratungen auch Angebote für teilhabende Freizeitangebote und Vernetzungen betroffener Familien anbiete.
Beratungsthemen seien die Pflegegrade, die Begutachtungsabläufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), Anliegen zum Thema Rehabilitation oder zu ambulanter bzw. stationärer Pflege, Fragen bezüglich der Pflegeversicherung und Pflegeschulungen. Herder wies darauf hin, dass es spezielle Portale für Unterstützungen im Sinne haushaltsnaher Dienstleistungen gäbe. Allerdings bestehe insbesondere in diesem Bereich ein deutlicher Personalmangel, so dass es sehr schwierig sei, jemanden zu finden, der Betroffene entsprechend unterstützen könne.
Anschließend erläuterte Petra Herder verschiedene Modelle zur Vereinbarkeit von Pflege von Angehörigen und Beruf, die unterschiedliche Ausgangssituationen berücksichtigten. Danach erklärte die Referentin die Leistungen verschiedener Kostenträger, die letzten Endes verhindern sollen, dass eine pflegebedürftige Person unversorgt bliebe.
So seien die Pflegeversicherungen für Leistungen zur Pflege (ambulant, stationär, teilstationär), Hilfsmittel oder Wohnraumanpassungen und die Absicherung der Pflegepersonen zuständig. Die Krankenversicherungen übernähmen Leistungen zur Behandlungspflege (Medikamente stellen und/oder verabreichen, Verbände wechseln, Kompressionsstrümpfe an- oder ausziehen usw.), zur Grundpflege (Waschen, An-/Entkleiden), zur Hauswirtschaft oder zur Kurzzeitpflege.
Sollten diese beiden ausfallen, gebe es die Möglichkeit bei den jeweiligen Gemeinden Anträge auf Hilfe zur Pflege zu stellen. Dabei handele es sich aber um Antragsleistungen mit entsprechenden Prüfungen auch zur finanziellen Situation der Betroffenen. Dies schrecke viele ab, so dass es in der Realität leider immer wieder vorkomme, dass Pflegebedürftige unversorgt blieben.
Zum Schluss ging Petra Herder noch darauf ein, wie Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dazu skizzierte sie am Beispiel der fiktiven Familie Fröhlich verschiedene Szenarien, in denen die pflegebedürftige Frau Fröhlich unterschiedliche Unterstützungs- bzw. Versorgungsangebote nutzte. Die Vortragende erklärte anhand der Beispiele, in welcher Höhe dabei Kosten von der Pflegeversicherung übernommen würden.
Nach ihrem Vortrag stand Herder wie auch schon während des Vortrages für Fragen zur Verfügung.