Wie läuft die MD Begutachtung ab?
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Der Besuch der Gutachterin oder des Gutachters wird Ihnen rechtzeitig angekündigt. In einigen Fällen wird die Pflegebegutachtung per strukturiertem Telefoninterview vom MD durchgeführt. Das strukturierte Telefoninterview darf nicht bei Erstanträgen, bei Widersprüchen, bei Höherstufungsanträgen (wenn Vorgutachten älter als 36 Monate ist) und bei Kindern durchgeführt werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die telefonische Begutachtung zu verweigern.
Die Gutachterin oder der Gutachter wird anhand eines Fragenkatalogs ein Gutachten erstellen. Nach der Begutachtung leiten die Mitarbeitenden des MD die Unterlagen mit einem Einstufungsvorschlag und der entsprechenden Begründung an die Pflegekasse weiter. In der Regel folgt die Pflegekasse dieser Einschätzung. Dem Antragsteller geht dann nach einiger Zeit der Einstufungsbescheid zu. Von der Antragstellung bis zur Entscheidung dürfen 5 Wochen nicht überschritten werden.
HINWEIS: Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen.
In die Begutachtung, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht, werden 6 Module herangezogen:
Modul 1: Mobilität
z. B. Treppensteigen
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
z. B. örtliche und zeitliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z. B. Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe
Modul 4: Selbstversorgung
z. B. Körperpflege, Essen und Trinken
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
z. B. Medikation, Arztbesuche
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
z. B. Interaktion mit Personen, Beschäftigung
Worauf sollten Sie beim Besuch des MD achten?
- Sollte der vorgeschlagene Termin ungünstig sein, bitten Sie um einen neuen Termin. Dadurch verlängert sich jedoch die Bearbeitungsfrist der Pflegekasse.
- Fordern Sie von Ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt) oder aus dem Krankenhaus Ihre Krankenberichte an.
- Geben Sie Ihren Pflege- und Betreuungsaufwand wahrheitsgemäß an. Verharmlosen Sie Ihre Situation nicht. Dadurch kann es zu Fehleinschätzungen kommen, die nur schwer zu korrigieren sind.
- Informieren Sie sich vor dem Besuch des MD über den Inhalt der Begutachtung im Internet oder bei entsprechenden Beratungsstellen (beispielsweise beim SPN).
- Oft fällt es der Pflegeperson schwer, in Gegenwart der oder des Pflegebedürftigen offen Angaben zum Hilfebedarf zu machen. Wichtig zu wissen ist deshalb, dass die Gutachterin oder der Gutachter die Pflegeperson auch allein anhören kann.
- Lassen Sie sich durch Fragen oder Äußerungen nicht verunsichern. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie lieber mehrmals nach. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
- Vielleicht sind wesentliche Tätigkeiten nicht angesprochen worden. Weisen Sie unbedingt darauf hin.
Für eine ausführliche Beratung zum Thema MD Begutachtung können Sie sich an die Beraterinnen des Pflegestützpunktes wenden.
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Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:00 – 13:00 Uhr, Donnerstag 8:00 –18:00 Uhr