Wer gilt als pflegebedürftig?

Wer gilt als pflegebedürftig?

Der Gesetzgeber hat dies im § 14 des Gesetzes zur Pflegeversicherung genau beschrieben: "Wer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße auf Hilfe angewiesen ist, gilt als pflegebedürftig".

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erstreckt sich auf sechs Module:

  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
  • Modul 3: Selbstversorgung
  • Modul 4: Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
  • Modul 5: Bewältigung mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Der Anteil der Pflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) muss dabei überwiegen. Sie erhalten keine Leistungen von der Pflegekasse, wenn Sie nur oder fast nur hauswirtschaftliche Hilfen benötigen. 

Für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend, wie hoch der Grad der Selbstständigkeit ist. Entsprechend der Selbstständigkeit wird jede Frage mit Punkten bewertet. Je selbstständiger eine Person ihr tägliches Leben noch bestreiten kann, umso weniger Punkte gibt es. Es wird dann auch ein dementsprechend niedrigerer Pflegegrad erteilt.

Definition Selbstständigkeit:          

Selbstständig … ist, wer eine Handlung ohne fremde Unterstützung durchführen kann. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln erledigen kann.     

Überwiegend selbstständig … ist, wer den größten Teil der Handlungen selbstständig durchführen kann und für die Pflegeperson nur ein geringer Pflegeaufwand besteht.            

Überwiegend unselbstständig … ist, wer zwar noch über gewisse Ressourcen verfügt, aber Aktivitäten nur noch zu einem geringen Teil selbstständig durchführen kann. Die Pflegeperson muss vielfach anleiten und motivieren.      

Unselbstständig … ist, wer die Handlungen nicht ausführen kann und auch keine Ressourcen mehr vorhanden sind. Es reicht nicht aus, wenn die Pflegeperson motiviert oder anleitet. Die Aktionen müssen nahezu komplett von der Pflegeperson übernommen werden.

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