Welche Leistungen übernehmen die Krankenkassen im Zusammenhang mit Pflege?

Welche Leistungen übernehmen die Krankenkassen im Zusammenhang mit Pflege?

Die Leistungen der Krankenkassen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Es kommen in Betracht:

  • Die häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht möglich ist oder wenn Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Fällen können die Krankenkassen nach Überprüfung durch den medizinischen Dienst (MD) die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen.
  • Als häusliche Krankenpflege wird auch Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Verbandwechsel, Einreibungen, Einläufe, Blutdruckkontrolle) gewährt, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. 
  • Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei fehlender Pflegebedürftigkeit eine Kurzzeitpflege zu besuchen. Voraussetzung hierfür ist eine schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
  • Für Hilfsmittel besteht nach ärztlicher Verordnung ein Anspruch, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Das sind z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, Pflegebetten und Lifter. 
  • Heilmittel sind Sachmittel, die zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig sind, z. B. orthopädische Einlagen, Bruchbänder, Korsetts, Massagen, Heilbäder und krankengymnastische, logopädische und ergotherapeutische Leistungen. Auch hier besteht ein Anspruch, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es muss jedoch eine Zuzahlung erbracht werden (Ausnahme: Härtefall).

Ein Härtefall liegt vor, wenn das monatliche Bruttoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. In diesem Fall entfällt die Zuzahlungspflicht, und es besteht ein Anspruch auf volle Kostenübernahme. Informationen hierzu gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Pflegeberatung kontaktieren

Sie benötigen weiterführende Informationen oder haben Fragen zum Thema Pflege?

Teamfoto Pflege + ©

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:00 – 13:00 Uhr, Donnerstag 8:00 –18:00 Uhr