Was muss ich beim Bezug von Pflegegeld beachten?

Was muss ich beim Bezug von Pflegegeld beachten?

Als pflegebedürftige Person erhalten sie ab dem Pflegegrad 2 monatlich ein Pflegegeld, um Ihre Pflege zu Haus durch eine Pflegeperson sicherzustellen. Beziehen sie nun diese Geldleistung von ihrer Pflegeversicherung, sind sie dazu verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs.3 SGB XI durchzuführen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 hat diese Beratung halbjährlich einmal und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal zu erfolgen. 

Der Beratungsbesuch darf lediglich durch einen zugelassenen Pflegedienst oder einer vom Landesverband der Pflegekassen zugelassenen Beratungsstelle erfolgen. Diese Beratung soll sicherstellen, dass das Pflegegeld dafür genutzt wird, ihre pflegerische Versorgung zu Hause zu gewährleisten. Es wird geprüft, ob die Pflege sichergestellt ist. Diese Information wird dann an die Pflegekasse zurückgemeldet. 

Für eine ausführliche Beratung zum Thema Pflegegeld können Sie sich an die Beraterinnen des Pflegestützpunktes wenden.

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