Was bedeutet die sogenannte „24-Stunden-Pflege“?

Was bedeutet die sogenannte „24-Stunden-Pflege“?

Wer eine Alternative zur Unterbringung in einem Pflegeheim sucht und sich eine vollumfängliche Versorgung des Pflegebedürftigen zu Hause wünscht, wird häufig mit dem Begriff „24-Stunden-Pflege“ konfrontiert. Im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege lebt die betreuende Hilfskraft im Haus oder in der Wohnung zusammen mit dem Pflegebedürftigen und ist vor Ort. 

Jedoch ist der Begriff 24-Stunden-Pflege irreführend, denn auch eine 24-Stunden-Hilfskraft darf nach deutschem Arbeitsrecht nicht rund um die Uhr arbeiten. Das bedeutet, eine 24-Stunden-Betreuung kann nicht durch eine Betreuungskraft allein gewährleistet werden. Jedoch sind für etwa acht Arbeitsstunden täglich Betreuung, hauswirtschaftliche Hilfen und Unterstützung bei einfachen Pflegeverrichtungen möglich. Da die Hilfskräfte oft mit im Haushalt wohnen, ist eine flexible Einteilung der Arbeitszeit die Regel. Zu beachten ist dabei auch, dass die Betreuungskräfte nach 6-8 Wochen wechseln.

Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist auch dahingehend irreführend, dass die Hilfskräfte der 24-Stunden-Pflege keine vollumfängliche Pflege, sondern ausschließlich Hauswirtschaft, Alltagshilfen und soziale Betreuung übernehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 24-Stunden-Dienste sind in der Regel ohne Pflegeausbildung tätig und dürfen somit keine Behandlungspflege übernehmen.

In erster Linie sind die Kosten der Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung selbst zu tragen. Die 24-Stunden-Pflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung und kann somit nicht über die Pflegesachleistung abgerechnet werden. Zur Finanzierung der 24-Stunden-Pflege können ein u. U. bestehender Pflegegeldanspruch und unter den bekannten Voraussetzungen die Verhinderungspflege genutzt werden. Andere Leistungen der Pflegeversicherung können die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Urlaubsanspruchs unterstützen: Tagespflege, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Für eine ausführliche Beratung zum Thema 24-Stunden-Pflege wenden Sie sich bitte an die Beraterinnen des Senioren- und Pflegestützpunktes.

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