Bianca Warnecke
30.06.2025 11:20
Gemeinsamer Jahresbetrag

Ab dem 01.07.2025 gibt es eine Gesetzesänderung in der Pflegeversicherung. 

Die bisherigen Leistungstöpfe der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ab dem 01.07. in einen gemeinsam Jahresbetrag zusammengefasst. Der Betrag von 3.539 Euro steht gemeinsam für die Kurzzeitpflege (kurzzeitiger Aufenthalt in einer stationären Einrichtung) und der Verhinderungspflege zur Verfügung. Wenn also ein Teil beispielsweise für die Verhinderungspflege genutzt wurde, kann der restliche Betrag noch für die Kurzzeitpflege genutzt werden. 

Informieren Sie sich bitte vorher, wie viel eine Pflegeeinrichtung in dem gewünschten Zeitraum für die Kurzzeitpflege kostet. Besonders dann, wenn im gesamten Jahr, Kurzzeit- und Verhinderungspflege genutzt werden sollen. 

 

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