Neue Fristen bei der Beantragung von Verhinderungspflege - wichtige Änderung ab 01.01.2026
Wir möchten Sie auf eine wichtige Gesetzesänderung aufmerksam machen, die die Verhinderungspflege betrifft.
Seit dem 01.01.2026 gelten neue Fristen für die Antragstellung. Bisher war es möglich, Leistungen der Verhinderungspflege bis zu vier Jahre rückwirkend zu beatragen. Das ist nun nicht mehr möglich.
Durch die Gesetzesänderung kann die Verhinderungspflege jetzt nur noch für das laufende Kalenderjahr und für das unmittelbar vergangene Jahr beantragt werden. Ältere Zeiträume werden von der Pflegekasse nicht mehr berücksichtigt.
Das ist besonders wichtig für pflegende Angehörige, die Anträge bisher gesammelt oder erst deutlich später eingereicht haben. Wer Ansprüche geltend machen möchte, sollte künftig unbedingt auf die Fristen achten und rechtzeitig handeln.
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