Erklärung zur Barrierefreiheit
Nutzen Sie das Kontaktformular zur Barrierefreiheit, wenn Ihnen Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei oder verbesserungswürdig sind. Der Seitenname, von der Sie das Formular aufgerufen haben, wird automatisch übermittelt.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit beschreiben wir, was wir zur Barrierefreiheit bis jetzt umgesetzt haben und zukünftig umsetzen werden.
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 9b NBGG sowie über zugehörige Kontaktmöglichkeiten: Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.landkreis-osnabrueck.de. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar; sie wurden mit automatisierten Tests geprüft, Lighthouse nach WCAG 2.1 A / AA
Nicht barrierefreie Inhalte:
- Videos
- Geodaten
- Einzelne (ausfüllbare) PDF-Dokumente
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die Videos auf den oben aufgeführten Seiten sind in der Regel nicht mit Untertiteln oder in Gebärdesprache unterlegt. Videos dienen als Ergänzung zum sonstigen Angebot auf diesen Websites. In der Regel sind die Informationen der Videos daher auch in anderer Form vorhanden. Künftige Videos werden mit Untertiteln ergänzt.
- Geodaten-Applikationen sind naturgemäß nicht barrierefrei darstellbar.
- Aufgrund der Vielzahl der PDF-Dokumente können diese nicht im Nachhinein barrierefrei angeboten werden. Neue PDF-Dateien werden barrierearm angeboten.
Diese Erklärung wurde am 1. September 2024 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Andreas Ilsmann, Kai Brauer
Referat für Assistenz und Kommunikation
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Telefon (05 41) 5 01-2099 und 2299
redaktion@landkreis-osnabrueck.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de